Post-Arbeitsverträge

Zurück in die Vergangenheit? In Deutschland müssen Personalabteilungen Arbeitsverträge jetzt analog an ihre Beschäftigten aushändigen.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 drohen seit dem 1. August 2022 Unternehmen Bußgelder, wenn sie Arbeitsverträge an Beschäftigte nur digital aushändigen. Müssen digital organisierte Personalabteilungen deshalb die Uhr in die analoge Steinzeit zurückdrehen? Mitnichten!

Unsere pragmatische Lösung ist wie folgt: 

  • Wir leiten die von den Bewerbern unterschriebenen Verträge in unsere Scancenter, um sie dort zu digitalisieren.
  • Anschließend stellen wir Ihnen die Unterlagen im Caya Document Cockpit digital zur Verfügung. 
  • Darüber hinaus können Sie die papierbasierten Originale in unserem Langzeitarchiv aufbewahren. 

Somit kann sich Ihre Personalabteilung wieder voll auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren und sich vor allem um die Mitarbeitergewinnung und deren -bindung kümmern. Sie müssen keinen zusätzlichen Scan-Aufwand betreiben und keine Aktenschränke für die Aufbewahrung analoger Dokumente anschaffen.

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